Bachelor Ton und Bild

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Jeder Student wünscht sich einen einmaligen Studiengang. Einen Abschluss, den es in dieser Form kein zweites Mal in der gesamten Bundesrepublik gibt und der hervorragende Aussichten auf dem Arbeitsmarkt bereitstellt. Mit dem Studiengang Ton und Bild ist das möglich.

Die Fachhochschule Düsseldorf und die Robert-Schumann-Hochschule haben kollaboriert und bieten den Studiengang Ton und Bild mit dem Abschluss als Bachelor an. Die FH Düsseldorf vermittelt hierbei den technischen Aspekt der Ausbildung und die Robert-Schumann-Hochschule übernimmt den künstlerisch-gestalterischen Part. Die Synergie dieser beiden Lehranstalten lässt den Studiengang Ton und Bild dadurch zu einem einzigartigen Erlebnis werden, das in der deutschen Hochschullandschaft heraussteht.

Das Studium soll die Studierenden - auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischer Aspekte - dazu qualifizieren, Probleme und Sachverhalte in Kunst und Musik zu erfassen und diese innerhalb wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Gesichtspunkte zu bearbeiten und zu korrigieren.

Im Verlauf des Studiums soll das Verständnis für technische und technikabhängige Aufgabenstellungen vertieft werden und sollen praxisgerechte Problemlösungen allein oder im Team erarbeit werden können. Die Studierenden sollen sich hierzu auch differenziert und kritisch äußern können. Ihre Wahrnehmung zu schöpferischen und musischen Aspekten soll geschult werden, sowie ihre eigenen Fähigkeiten in diesen Bereich gezielt entwickelt und gefördert werden. Dies soll auf die Bachelorprüfung, eventuelle weitere Studien und auf den Berufseinstieg vorbereiten.

Details zum Studium Ton und Bild:

Zulassung Neben den zeitlichen Fristen, die es einzuhalten gilt, muss bis spätestens zum 31.03. eines Jahres ein schriftlicher Antrag für das Studiuem bei der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf eingehen. Im Antrag muss der Studiengang benannt sein sowie angegeben werden, welches künstlerische Instrumental- oder Gedangsfach man wählt. Ebenfalls müssen einige Unterlagen beigefügt werden: ein tabellarischer Lebenslauf mit der musikalischen Vorbildung, ein Nachweis der Fachhochschulreife (bspw. Abitur) im Original oder als beglaubigte Kopie (ausländische Studenten müssen entsprechende Übersetzungen der Zeugnisse vorlegen sowie einen Nachweis, dass diese gleichwertige Abschlüsse zu ihren deutschen Pendants sind), Probestücke eigener Arbeiten auf einem entsprechend formatierten Ton- oder Medienträger samt eine schriftlicher Erläuterung, schriftliche Begründung zur Studiengangswahl, ein Passfoto mit Name und Anschrift auf der Rückseite, für Männer ein Nachweis über den Bundeswehr- oder Zivildienst, ein Nachweise über ein mindestens sechswöchiges Praktikum bei einem medienverwandten Unternehmen wie Ton- oder Filmstudio, Werbeagenturen, Theater oder Rundfunkanstalten und ein rückadressierter und ausreichend frankierter Briefumschlag im Format DIN A4. Zusätzlich müssen Ausländer, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, einen Nachweis erbringen, dass ihr Sprachkenntnisse ausreichend sind. Dies geschieht in der Form einer Sprachprüfung innerhalb Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER), dessen Ergebnis mindestens dem Niveau der C 2 entspricht.

Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, wird der Antragssteller schriftlich über den Ausgang informiert. Bei einem positiven Bescheid liegt eine Einladung zu einer künstlerisch-musikalische Eignungsprüfung bei, die als zweite Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums bestanden werden muss. Nach Bestehen der Aufnahmeprüfung darf sich der Studienanwärter für den Studiengang Ton und Bild immatrikulieren.
Beginn / Dauer Studienbeginn:

Der Bachelorstudiengang ist immer nur zum Wintersemester möglich. Der Antrag zum Studium muss bis spätestens 31. März des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Die künstlerisch-musikalische Eignungsprüfung zum Studiengang findet nach Ablauf der Frist statt. Verspätete oder nicht vollständig eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Studiendauer:


Die verbindliche Bereitstellung des notwendigen Lehrangebotes durch die beiden Hochschulen ermöglicht eine Regelstudienzeit von acht Semestern.
Inhalte / Programm Wie jeder Bachelorstudiengang ist auch das Studium Ton und Bild in Module gegliedert. Die Module sind dabei thematisch in sich geschlossene Lehrveranstaltungen. Sie können aus einem oder mehreren Kursen bestehen und beinhalten in der Regel einen Teil Selbststudium. Normalerweise werden die Module in deutscher Sprache gehalten, können aber auch in anderen Sprachen angeboten werden. Ebenso ist es möglich, Teile des Studiums im Ausland zu verbringen, um die sprachlichen Kenntnisse der Studierenden zu schulen.

Ein Modul beschreibt dabei eine thematisch in sich geschlossene Veranstaltung, zu der abschließend eine Prüfungsleistungen vorgelegt werden muss. Diese Leistung kann in vielerlei Hinsicht erfolgen. So etwa als mündliche Prüfung, als Projektreferat (also ein mündlicher Vortrag mit schriftlicher Ausarbeitung), als Klausurarbeit, als zu bearbeitende Übungsaufgaben oder Versuche unter Laborbedingungen mit anschließendem
Fachgespräch oder als künstlerische Instrumentalabschlussprüfung mit Vortrag. Ebenso sind verschiedene Hausarbeiten möglich, die meist eine umfangreiche schriftliche oder künstlerische Ausarbeitung beinhalten. Fast allen Modulprüfungen folgt ein ausführliches Fachgespräch, in dem der Studierende die erbrachte Leistung verteidigen muss. Welcher Art die jeweilige Leistung am Ende eines Moduls sein wird, ist einzeln geregelt.

In den Modulprüfungen selbst sollen die Kandidaten nachweisen, dass sie die Inhalte des Moduls erfasst haben und über die nötigen Kenntnisse verfügen, um fachspezifische Probleme, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Modul stehen, lösen zu können.

Die jeweiligen Modulprüfungen werden studienbegleitend absolviert und sind Bestandteil
der Bachelorprüfung. Jede Moduleinheit wird mit einer Prüfung beendet, deren maximal erzielbare Notenpunktzahl 100 ist. Eine gesamte Modulprüfung gilt nur dann als bestanden, wenn jede einzelne Prüfungsleistung bestanden wurde.
Je nach den einzelnen Bestimmungen innerhalb der Module können die Prüfungen wiederholt werden.
Abschluss Mit erfolgreich bestandener Bachelorabschlussprüfung darf der Absolvent einen akademischen Grad führen; namentlich den "Bachelor of Music and Engineering" bzw. "Bachelor of Engineering" (PO2010), abgekürzt „B.Mus.Eng.“.
Anbieter / Weblink FH Düsseldorf

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