Emeritierung

Von der Emeritierung (em. oder emerit.) ist dann die Rede, wenn ein Professor oder ein Hochschullehrer altersbedingt von seinen Aufgaben befreit wird. Während dieser Begriff früher lediglich auf Soldaten zutraf, wird er heute auch sehr häufig im Hochschulbereich angewendet. Ein Professor oder Hochschullehrer, der entpflichtet wurde, trägt dann die Bezeichnung em. oder emerit.

Die Emeritierung ist also für den Professor der Zutritt zum Rentenleben. Er hat nun keinerlei Verpflichtung mehr, Lehrveranstaltungen anzubieten. Sofern er möchte, kann er dies aber auf freiwilliger Basis tun.

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