Die
Studienplatzklage – Alternative zu Wartesemestern?
Um Ihr Traumstudium verwirklichen zu können, haben Sie bei den
Prüfungen alles gegeben, vielleicht sogar Praktika absolviert oder jahrelang
Berufserfahrung gesammelt. All das nur, um Ihre Zugangsberechtigung zu erhalten.
Wenn jetzt eine Absage kommt, sorgt diese selbstverständlich für großen Unmut.
Warum eine abgelehnte Studienplatzbewerbung aber nicht gleich extreme
Wartezeiten oder gar ein Ende des Traums bedeuten muss, erfahren Sie hier.
Was ist eine
Studienplatzklage?
Eine „Studienplatzklage“ ist genau genommen ein sogenanntes
Kapazitätsverfahren. Hierbei geht es darum, einen Eilantrag an das
Verwaltungsgericht zu stellen. Darin behauptet man gegenüber der Hochschule, von
der die Ablehnung kam, sie hätte beim angestrebten Studium nicht alle
Kapazitäten ausgeschöpft. Diese Möglichkeit besteht tatsächlich, da Hochschulen
ihre Kapazitäten in aufwendigen und fehleranfälligen Prozessen berechnen. Daher
wird der Antrag im Fachjargon auch „Antrag auf außerkapazitäre Zulassung“
genannt.
Gesetzlich wird eine Studienplatzklage durch Artikel 12 I des
Grundgesetzes begründet. Die darin verankerte Berufsfreiheit, wird durch den
Numerus Clausus der Universitäten und Hochschulen eingeschränkt. Damit der NC
verfassungskonform ist, muss sichergestellt sein, dass maximal viele Studierende
für die entsprechende Fachrichtung zugelassen werden.
Sie können den gesamten Klageprozess allein beschreiten.
Allerdings empfehlen wir, um intensiven Recherchearbeiten zu vermeiden und
gleichzeitig die Erfolgschancen zu erhöhen,
fachkundige Rechtsanwälte für
Verwaltungsrecht hinzuziehen.
Welche Voraussetzungen
müssen Sie erfüllen?
Eine Grundvoraussetzung für die Klage stellt die allgemeine
Hochschulreife bzw. das Fachabitur dar. Weiter muss im Vorfeld ein formkorrekter
und vollständiger Bewerbungsantrag fristgerecht
bei der (Fach-)Hochschule eingegangen sein. Die Bewerbungsfristen können den
Hochschulseiten und gängigen Bewerberportalen entnommen werden. Haben Sie alle
Voraussetzungen erfüllt, können Sie gegen eine Absage vorgehen.
Wichtig ist, dass zwischen der Absage und der Einreichung
Ihres Eilantrags nur maximal vier Wochen vergehen dürfen.
Wie läuft eine Klage ab?
Zunächst sollten Sie im Gespräch mit einem Anwalt eruieren,
wie sinnvoll eine Studienplatzklage in Ihrem Fall ist. Wird diese als
erfolgsversprechend eingeschätzt, so reicht der Anwalt den Antrag auf
außerkapazitäre Zulassung ein. Es beginnt das außergerichtliche Verfahren.
Verläuft dieses ohne Erfolg, kommt es zum gerichtlichen Verfahren. Werden
hierdurch freie Studienplätze hervorgebracht, werden diese unter allen Klägern
verlost. Dadurch bleibt eine Klage immer ohne absolute Erfolgsgarantie.
Mit welcher Klagedauer
müssen Sie rechnen?
Eine Pauschalaussage ist hier nicht möglich. Bei
Studienplatzklagen handelt es sich immer um sogenannte Eilverfahren, diese
können innerhalb weniger Wochen entschieden sein, vereinzelt aber auch mehrere
Monate in Anspruch nehmen.
Was für Kosten kommen auf
Sie zu?
Je nachdem wie viele Hochschulen Sie verklagen und wie viele
Verfahrensschritte notwendig sind, können Kosten von weit über 1000 € auf Sie
zukommen. In Extremfällen, wenn sehr viele Hochschulen verklagt werden, kann der
Betrag auch im fünfstelligen Bereich liegen. Ein solcher finanzieller Aufwand
kann aber im Vorfeld von Ihrem Anwalt eingeschätzt werden. Der endgültige Betrag
setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:
•
Anwaltskosten: Hier sind verschiedene Kostenmodelle denkbar, die individuell
vereinbart werden. Die Mindestgebühren werden allerdings durch das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgeschrieben.
•
Gerichtskosten
• Gebühren der
Gegenseite
Eine Kostenexplosion steht Ihnen nicht bevor. Die
Anwalts- und Gerichtskosten unterliegen gesetzlichen Regelungen und richten sich
nach einem durch das Verwaltungsgericht festgesetzten Streitwert. Die
Verfahrenskosten sind immer vom Verlierer zu tragen, allerdings können die
Gerichte auch bei einem für Sie positiven Ausgang festlegen, dass sie
einen (Groß-)Teil der Kosten übernehmen müssen.
Wer hilft Ihnen?
Eine Rechtsschutzversicherung kann finanzielle Unterstützung
gewährleisten. Haben Sie bereits eine solche Versicherung abgeschlossen, sollten
Sie überprüfen, ob in den Leistungen die Studienplatzklage eingeschlossen ist.
Möchten Sie eine Versicherung abschließen, ist auf eventuelle Wartezeiten
Rücksicht zu nehmen. Alle notwendigen Klauseln und Informationen können Sie den
AVB der Versicherer entnehmen.
Kommt eine Versicherung für Sie nicht in Frage, könnte
die Prozesskostenhilfe
für Sie interessant sein. Jeder, der für die Verfahrenskosten nicht eigenständig
aufkommen kann, hat unter bestimmten Umständen Anspruch darauf. Nähere
Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Anwalt.
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