Die Studienplatzklage – Alternative zu Wartesemestern?

Um Ihr Traumstudium verwirklichen zu können, haben Sie bei den Prüfungen alles gegeben, vielleicht sogar Praktika absolviert oder jahrelang Berufserfahrung gesammelt. All das nur, um Ihre Zugangsberechtigung zu erhalten. Wenn jetzt eine Absage kommt, sorgt diese selbstverständlich für großen Unmut. Warum eine abgelehnte Studienplatzbewerbung aber nicht gleich extreme Wartezeiten oder gar ein Ende des Traums bedeuten muss, erfahren Sie hier.

Was ist eine Studienplatzklage?

Eine „Studienplatzklage“ ist genau genommen ein sogenanntes Kapazitätsverfahren. Hierbei geht es darum, einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht zu stellen. Darin behauptet man gegenüber der Hochschule, von der die Ablehnung kam, sie hätte beim angestrebten Studium nicht alle Kapazitäten ausgeschöpft. Diese Möglichkeit besteht tatsächlich, da Hochschulen ihre Kapazitäten in aufwendigen und fehleranfälligen Prozessen berechnen. Daher wird der Antrag im Fachjargon auch „Antrag auf außerkapazitäre Zulassung“ genannt.

Gesetzlich wird eine Studienplatzklage durch Artikel 12 I des Grundgesetzes begründet. Die darin verankerte Berufsfreiheit, wird durch den Numerus Clausus der Universitäten und Hochschulen eingeschränkt. Damit der NC verfassungskonform ist, muss sichergestellt sein, dass maximal viele Studierende für die entsprechende Fachrichtung zugelassen werden.

Sie können den gesamten Klageprozess allein beschreiten. Allerdings empfehlen wir, um intensiven Recherchearbeiten zu vermeiden und gleichzeitig die Erfolgschancen zu erhöhen, fachkundige Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht hinzuziehen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Eine Grundvoraussetzung für die Klage stellt die allgemeine Hochschulreife bzw. das Fachabitur dar. Weiter muss im Vorfeld ein formkorrekter und vollständiger Bewerbungsantrag  fristgerecht bei der (Fach-)Hochschule eingegangen sein. Die Bewerbungsfristen können den Hochschulseiten und gängigen Bewerberportalen entnommen werden. Haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie gegen eine Absage vorgehen.

Wichtig ist, dass zwischen der Absage und der Einreichung Ihres Eilantrags nur maximal vier Wochen vergehen dürfen.  

Wie läuft eine Klage ab?

Zunächst sollten Sie im Gespräch mit einem Anwalt eruieren, wie sinnvoll eine Studienplatzklage in Ihrem Fall ist. Wird diese als erfolgsversprechend eingeschätzt, so reicht der Anwalt den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung ein. Es beginnt das außergerichtliche Verfahren. Verläuft dieses ohne Erfolg, kommt es zum gerichtlichen Verfahren. Werden hierdurch freie Studienplätze hervorgebracht, werden diese unter allen Klägern verlost. Dadurch bleibt eine Klage immer ohne absolute Erfolgsgarantie.

Mit welcher Klagedauer müssen Sie rechnen?

Eine Pauschalaussage ist hier nicht möglich. Bei Studienplatzklagen handelt es sich immer um sogenannte Eilverfahren, diese können innerhalb weniger Wochen entschieden sein, vereinzelt aber auch mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Was für Kosten kommen auf Sie zu?

Je nachdem wie viele Hochschulen Sie verklagen und wie viele Verfahrensschritte notwendig sind, können Kosten von weit über 1000 € auf Sie zukommen. In Extremfällen, wenn sehr viele Hochschulen verklagt werden, kann der Betrag auch im fünfstelligen Bereich liegen. Ein solcher finanzieller Aufwand kann aber im Vorfeld von Ihrem Anwalt eingeschätzt werden. Der endgültige Betrag setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:

Anwaltskosten: Hier sind verschiedene Kostenmodelle denkbar, die individuell vereinbart werden. Die Mindestgebühren werden allerdings durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgeschrieben.

Gerichtskosten

Gebühren der Gegenseite

Eine Kostenexplosion steht Ihnen nicht bevor. Die Anwalts- und Gerichtskosten unterliegen gesetzlichen Regelungen und richten sich nach einem durch das Verwaltungsgericht festgesetzten Streitwert. Die Verfahrenskosten sind immer vom Verlierer zu tragen, allerdings können die  Gerichte auch bei einem für Sie positiven Ausgang festlegen, dass sie einen (Groß-)Teil der Kosten übernehmen müssen.

Wer hilft Ihnen?

Eine Rechtsschutzversicherung kann finanzielle Unterstützung gewährleisten. Haben Sie bereits eine solche Versicherung abgeschlossen, sollten Sie überprüfen, ob in den Leistungen die Studienplatzklage eingeschlossen ist. Möchten Sie eine Versicherung abschließen, ist auf eventuelle Wartezeiten Rücksicht zu nehmen. Alle notwendigen Klauseln und Informationen können Sie den AVB der Versicherer entnehmen.

Kommt eine Versicherung für Sie nicht in Frage, könnte die Prozesskostenhilfe für Sie interessant sein. Jeder, der für die Verfahrenskosten nicht eigenständig aufkommen kann, hat unter bestimmten Umständen Anspruch darauf. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Anwalt.

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