Numerus Clausus

Studiengänge, die mit Numerus clausus (N.C.) gekennzeichnet sind, sind von vielen Studenten wenig geliebt. Das hängt vor allem damit zusammen, dass es sich hierbei um zulassungsbeschränkte Studiengänge handelt, bei denen eine Aufnahme nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährleistet werden kann.

Hochschulen versuchen durch dieses Verfahren, besonders beliebte Studiengänge gerecht aufzuteilen. Für jedes Semester können diese Werte anders aussehen und werden aufgrund der aktuellen Voraussetzungen einzelner Bewerber bestimmt. Anhand der Zulassungsgrenze wird ausgedrückt, welche Note man im schlechtesten Fall haben darf, um sich für den entsprechenden Studiengang immatrikulierten zu können. Recht häufig werden auch Wartesemester angegeben, die dann diejenige Zeit darstellen, die man seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ohne Einschreibung gewartet hat.

Üblicherweise ist es so, dass die ersten 20 Prozent aller zur Verfügung stehenden Plätze anhand der Abiturdurchschnittsnote vergeben werden. Weitere 20 Prozent erfolgen dann anhand der Auswertung der Wartesemester. Die restlichen 60 Prozent müssen den von Hochschulen selbstständig festgelegten Kriterien entsprechen. Als zulässige Auswahlkriterien gelten beim Numerus clausus (N.C.) die Abiturnote, Berufspraxis, fachspezifische Tests, gewichtete Einzelfachnoten, Auswahlgespräche, eine Ortspräferenz sowie Kombinationen dieser Kriterien.

Über die Internetseiten der ZVS kann man sich bereits vor der Bewerbung für einen Studiengang darüber informieren, wie die aktuellen Auswahlgrenzen aussehen. So würde die Angabe "1,8 / 4" bedeuten, dass die letzte zum Studienfach zugelassene Person eine Abiturdurchschnittsnote von 1,8 und 4 Wartesemestern aufweist. Zugelassen wird man dann, wenn man einen Abiturdurchschnitt hat, der besser als 1,8 ist. Oder aber man hat eine Note von 1,8 und bereits drei Wartesemester auf dem Buckel. Dann wird man ebenfalls zum Studiengang zugelassen.

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