Freiversuch

Freiversuch (Freischuss) steht dafür, dass Studenten im Rahmen einer Prüfung einen Freiversuch haben. Dies bedeutet, dass man dann, wenn man die Prüfung als Student nicht bestanden hat, so behandelt wird, als hätte man den Freischuss nicht unternommen. Er bekommt also die Möglichkeit, die Prüfung zusätzlich zu wiederholen. Dabei wird sein eigentlich zweiter Versuch als erster gewertet.

Wenn der Student mit der Prüfung, die er im Freischuss beziehungsweise Freiversuch abgelegt hat, nicht zufrieden ist, kann er die Prüfung wiederholen. Lediglich das bessere Ergebnis fließt dann in die Wertung mit ein. Doch nur dann, wenn man die Prüfung innerhalb der von der Studienordnung vorgeschriebenen Höchststudienzeit ablegt, bekommt man einen Freischuss. In der Regel ist dies bei der Vordiplomprüfung sowie bei der Abschlussprüfung der Fall.

Sinn und Zweck der Freischussregelung ist, dass Studenten einen Anreiz haben, ihre Prüfungen so früh wie möglich und innerhalb der Mindeststudienzeit abzulegen. Dadurch sollen Studienzeiten verringert werden. In der Praxis kann dies aber nicht immer verwirklicht werden, wie verschiedene Statistiken zeigen.

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