Kanzler

Der Begriff Kanzler kann sich auf verschiedene Bereiche erstrecken. Im Hochschulwesen versteht man darunter den Leiter der Verwaltung und Mitglied des Rektorats. Die Aufgaben des Kanzler beschäftigen sich mit dem Haushalt, den Liegenschaften und den Rechts- sowie weiteren Verwaltungsaufgaben. Je nach Größe der Hochschule kann das Gehalt für den Vorgesetzten aller nicht wissenschaftlichen Mitarbeiter und obersten Anführer der Verwaltung vollkommen unterschiedlich ausfallen.

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