Habilation

Die Habilitation ist in Deutschland sowie in anderen Ländern auch ein akademisches Prüfungsverfahren, bei welchem die Lehrbefähigung festgestellt wird. Hierfür muss der Student eine Prüfung in einem wissenschaftlichen Fach ablegen. Nur dann, wenn er die höchstrangige Prüfung in Deutschland besteht, erhält er die Erlaubnis, als Wissenschaftler sein Fach in voller Breite in Lehre und Forschung zu vertreten.

Wer die Habilitation besteht, darf sich Professor nennen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Einer Habilitationskommission beurteilt die Leistung des Studenten. Dabei müssen herausragende Leistungen in universitärer Lehre genauso nachgewiesen werden wie in wissenschaftlicher Forschung. Bevor die Habilitation stattfinden kann, muss eine Promotion bestanden sein, in welcher die Fähigkeit zum eigenständigen Forschen bestätigt wurde. Außerdem muss eine Habilitationsschrift vorgelegt werden. Auch andere Veröffentlichungen, welche das wissenschaftliche Können des Kandidaten nachweisen, müssen vorgelegt werden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Erfahrung in der wissenschaftlichen Lehre. Fehlt diese, muss man einige Probelesungen abhalten, bei denen man dann geprüft wird.

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