Belegbogen
Der Belegbogen muss in das Studienbuch geheftet werden. Von besonderer Bedeutung ist dieser meistens erst dann, wenn man ein Zweitstudium aufnehmen möchte. Denn dann ist es möglich, sich einige bereits besuchte Veranstaltungen aus dem Belegbogen anrechnen zu lassen. Ansonsten wird es heute immer seltener Pflicht, ein Studienbuch mit Belegbögen zu führen.