Nachrückverfahren

Bei Studiengängen, die zulassungsbeschränkt sind, kann eine Aufnahme niemals gewährleistet werden. In den meisten Fällen tritt aber das Nachrückverfahren in Kraft. Schließlich ist es nicht unüblich, sich bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gleichzeitig an mehreren Hochschulen zu bewerben. Es kommt also immer vor, dass Studienplätze unbesetzt bleiben. Diese werden dann an bisher nicht berücksichtigte Bewerber verteilt.

Studenten, welche in das Nachrückverfahren aufgenommen wurden, müssen manchmal sogar bis zum Beginn der Vorlesungszeit warten und bekommen erst dann eine Zusage oder eine Absage.

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