Meldepflicht

Der Beginn des Studiums geht nicht selten mit dem Umzug in eine neue Stadt einher. Als Student sollte man dann nicht vergessen, das Einwohnermeldeamt zu benachrichtigen. Sonst kommt man seiner Meldepflicht nicht nach. In der Regel gilt, dass man hierfür eine Woche Zeit hat. In den meisten Fällen wird dies aber nicht so genau genommen und viele haben Verständnis dafür, dass man sich zunächst einmal in der neuen Umgebung eingewöhnen muss.

Bei manchen Städten ist es durchaus üblich, Begrüßungsgeschenke oder Geld für die Anmeldung des Erstwohnsitzes zu erhalten. Um seiner Meldepflicht nachzukommen, muss man sich in das Einwohnermeldeamt gegeben. Dorthin muss man seinen Personalausweis mitnehmen.

Dank dem Fortschritt der Technik hat man nicht mehr die Pflicht, sich beim alten Einwohneramt abzumelden. Mit dem elektronischen Abgleich durch das neue zuständige Einwohnermeldeamt geschieht dies vollkommen automatisch.

Bei der Ummeldung muss man damit rechnen, dass entsprechende Informationen auf dem Personalausweis geändert und angepasst werden müssen. Der Gang zum Einwohnermeldeamt ist aber nicht das einzige, an das man bei einem Umzug denken muss. Man sollte auch die Post benachrichtigen, um dafür zu sorgen, dass Briefe und wichtige Unterlagen zukünftig an die neue Adresse geschickt werden.

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