Honorarprofessor

Kennzeichnend für den Honorarprofessor ist, dass dieser eine Titularprofessur aufgrund seines akademischen Einsatzes als Lehrbeauftragter oder Dozent erhält. Dadurch ist man auf eine spezielle Art und Weise mit der gewählten Hochschule verbunden.

Es gibt verschiedene Dinge, die in das Aufgabenfeld des Honorarprofessors fallen. So hält man beispielsweise selbst Lehrveranstaltungen ab, arbeitet gleichzeitig aber auch in seinem gelernten Beruf außerhalb der Universität.

Der Begriff Honorarprofessor leitet sich keineswegs vom deutschen Begriff "Honorar" ab, sondern steht für das lateinische Wort "honor", das so viel wie Ehre bedeutet. Durch diese besondere Stellung wird einem nämlich die Ehre zuteil, die volle Funktion eines Professors zu genießen. Ein finanzielles Honorar bekommt man in der Regel nicht.

Die Zugangsvoraussetzungen für Professoren entsprechen in den meisten Bundesländern von Deutschland den gleichen wie den für ordentliche Professoren. Ein Unterschied besteht darin, dass eine Habilitation nicht vorausgesetzt wird. Vorher muss man aber eine formale Bedingung erfüllen, welche besagt, dass man etwa 10 Semester als Lehrbeauftragter gearbeitet hat.

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