Exmatrikulation

Die Exmatrikulation oder Abmeldung von einer Hochschule kann auf verschiedensten Wegen erfolgen. Erstrebenswert ist natürlich ein erfolgreich abgeschlossenes Studium. Bei vielen trifft es aber auch ein, dass sie vor Beendigung ihres Studiums eine interessante berufliche Perspektive entdecken und diese wahrnehmen. Aber auch dann, wenn man eine bestimmte Studienzeit überschritten hat oder den Semesterbeitrag nicht bezahlt, kann die Exmatrikulation eingeleitet werden.

Die so genannte Zwangsexmatrikulation findet statt, wenn der Student keine ordnungsgemäße Rückmeldung eingeleitet hat, die erforderlichen Studiengebühren und der Semesterbeitrag noch ausstehen oder eine zur Fortsetzung des Studiums notwendige Studien- und Prüfungsleistung nicht in gewünschtem Maße erbracht werden konnte. Weiterhin kann eine solche Exmatrikulation in einigen Bundesländern dann eingeleitet werden, wenn man als Student in einem Zeitraum von zwei Jahren keinen vorgesehenen Leistungsnachweis erbringt. Eine so drastische Maßnahme wird aber auch ergriffen, wenn der Student Gewalt gegen Mitglieder oder Hochschulorgane anwendet, auch die Drohung oder die Behinderung von Veranstaltungen der Hochschule fällt in diesen Bereich.

» INFOS ANFORDERN:


Impressum / Datenschutz

© Bachelorstudium.de - Alle Angaben ohne Gewähr

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen