Dekan

Der Leiter einer Fakultät oder eines Fachbereiches an der Hochschule wird als Dekan bezeichnet. Üblicherweise wird der Dekan an deutschen Hochschulen für die Dauer von zwei bis vier Jahren durch den Fakultätsrat gewählt.

Allerdings ist diese Bezeichnung nicht gerade sehr beliebt, was unter anderem daran liegt, dass sie mit vielen Aufgaben und einer wachsenden Verantwortung verbunden ist. Deswegen ist es seit einiger Zeit laut Hochschulgesetz möglich, hauptamtliche Dekane zu ernennen. Diese werden dann von ihren übrigen Aufgaben in der Forschung und Lehre freigestellt und können ihre Position als professionelle Managementaufgabe verstehen.

Eine Aufgabe des Dekans ist es, die Habilitations- und Promotionsurkunden sowohl zu unterzeichnen als auch auf öffentlichen akademischen Festen zu überreichen. Der Vertreter des Dekan ist der Prodekan.

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